Preise und Regelungen
Vorläufige Entgelte für die Nutzung der Stromversorgungsnetze der Regionalnetze Linzgau GmbH
Die Regionalnetze Linzgau GmbH hat bei der Landesregulierungsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte für 2009 ff. gestellt. Regionalnetze Linzgau GmbH behalten sich vor, den Netznutzern die beantragten Netznutzungsentgelte rückwirkend ab dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem die Landesregulierungsbehörde die beantragten Netznutzungsentgelte genehmigt. Die Stadtwerke Pfullendorf werden den Netznutzer hierüber informieren. Der Netznutzer ist berechtigt, den Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information auf das Ende des darauffolgenden Kalendermonates außerordentlich schriftlich zu kündigen.
Die vorläufig genehmigten Netznutzungsentgelte sind hier im Folgenden dargestellt.
Preisblätter
Netznutzungsentgelte 2023 – gültig ab 01.01.2023
Netznutzungsentgelte 2024 – ungültig seit 15.12.2023
Netznutzungsentgelte 2024 - gültig ab 01.01.2024
Referenzpreisblatt Ermittlung vermiedene Netzentgelte 2018 - gültig ab 01.01.2018
Preisblattarchiv
Netznutzungsentgelte 2015 - gültig ab 01.01.2015
Netznutzungsentgelte 2016 - gültig ab 01.01.2016
Netznutzungsentgelte 2017 - gültig ab 01.01.2017
Netznutzungsentgelte 2018 - gültig ab 01.01.2018
Netznutzungsentgelte 2019 – gültig ab 01.01.2019
Netznutzungsentgelte 2020 – gültig ab 01.01.2020
Netznutzungsentgelte 2021 – gültig ab 01.01.2021
Netznutzungsentgelte 2022 – gültig ab 01.01.2022