Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies, um unsere Dienste zu verbessern und Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wir verwenden diese nur zu Statistik-Zwecken, die Daten sind anonymisiert. Bitte erlauben Sie uns dies, um die Webseite optimal gestalten zu können. Mehr erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.

Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.


Details anzeigenImpressum

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie diese bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung zum 01. Juli 2021 hat ergeben, dass die Stadtwerke Pfullendorf GmbH, Bahnhofstraße 6, 88630 Pfullendorf gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger im Netzgebiet der Regionalnetze Linzgau GmbH sind.

Dies wurde dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg schriftlich mitgeteilt.

externe Webseite aufrufen  Ersatzversorgung – externer Link