Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie diese bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Feststellung zum 01. Juli 2021 hat ergeben, dass die Stadtwerke Pfullendorf GmbH, Bahnhofstraße 6, 88630 Pfullendorf gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger im Netzgebiet der Regionalnetze Linzgau GmbH sind.
Dies wurde dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg schriftlich mitgeteilt.
Ersatzversorgung – externer Link