Ab dem 01.06.2021 hat unser 24-Std. Bereitschaftsdienst eine neue Telefonnummer.
- Tel. 0800 8863001
Wir bitten um Beachtung, vielen Dank!
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten überwachten Lebensmitteln. Ihr Trinkwasserwasser ist sehr gut gegen alle Viren geschützt – Sie können es bedenkenlos trinken. Ein Abkochen ist nicht nötig!
Das Wichtigste vorab: Ihre Versorgung mit Trinkwasser ist derzeit weder gefährdet noch beeinträchtigt. Als Unternehmern der Daseinsvorsorge kümmern wir uns seit jeher täglich rund um die Uhr um eine sichere Versorgung. Unsere Hygiene-Maßnahmen sind wie bei allen Wasserversorgern auf einem hohen Niveau und gesetzlich geregelt.
Kann der Virus über das Trinkwasser übertragen werden?
Nein, das ist höchst unwahrscheinlich. Trinkwasser ist kein relevanter Übertragungsweg! Nach jetzigem Wissensstand erfolgt die Übertragung des Corona Virus vor allem über direkten Kontakt zwischen Personen und über kontaminierte Flächen.
Trinkwasser ist in Deutschland durch das Multibarrieren-System ausgezeichnet geschützt. Die bisherigen Kenntnisse aus Praxiserfahrungen und Forschungsergebnissen weisen darauf hin, dass Viren durch dieses Multibarrieren-System effektiv und effizient geschützt sind.
Könnte ein Mitarbeiter, der Kontakt zum Trinkwasser hat, für eine Kontamination sorgen? Sehr wahrscheinlich nicht. Dagegen spricht der hohe Automatisierungsgrad in der Wasserversorgung sowie die Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum hygienischen Umgang mit dem Trinkwasser. So ist auch bei der theoretischen Infektion eines Mitarbeiters bei sachgerechtem Umgang und nach aktuellem Kenntnisstand nicht von einem Risiko für die Weiterverteilung von Corona Viren mit dem Trinkwasser auszugehen.
Kann der Corona Virus im Wasser überleben?
SARS-CoV-2 ist anderen Corona Viren sehr ähnlich. Bei ihnen wurde in Untersuchungen gezeigt, dass sie als behüllte Viren (anders, als der Name vermuten lässt) weniger gut in Wasser überdauern können und leichter zu inaktivieren sind als Noro- oder Adenoviren.
Fazit, bestätigt durch das Umweltbundesamt:
Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren geschützt. Eine Übertragung des Corona Virus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.
Was passiert bei einer angeordneten Quarantäne?
Die Regionalnetze Linzgau GmbH ist darauf mit entsprechenden Notfallplänen vorbereitet und wird die Trinkwasserversorgung auch in diesem Fall aufrechterhalten.
Grundwasser, welches für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, hat eine längere Bodenpassage durchlaufen und ist im Untergrund gut gegen alle mikrobiellen Verunreinigungen, einschließlich Viren, geschützt. In Deutschland wird Trinkwasser zu 70 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Oberflächenwasser liefert ca. 20 Prozent des Trinkwassers, sonstige Quellen ca. 10 Prozent.
Wir in Pfullendorf versorgen Sie ausschließlich mit Grundwasser.
Diese Mitteilung wurden unter Berücksichtigung verschiedener offizieller Quellen verfasst, auf denen Sie sich weiter informieren können.
- www.infektionsschutz.de
- https://www.umweltbundesamt.de Coronavirus: Übertragung über das Trinkwasser unwahrscheinlich
- www.umweltbundesamt.de Trinkwasser und Coronavirus SARS-CoV-2 — Übertragung unwahrscheinlich
- www.rki.de
Die Regionalnetze Linzgau möchten im Bereich Trinkwasserüberwachung aufgrund des aktuellen Corona-Geschehens auf Folgendes hinweisen:
In den nächsten Tagen werden viele öffentliche Einrichtungen den Betrieb, zumindest teilweise, nach wochenlanger Schließung wiederaufnehmen. Nicht in allen Einrichtungen ist die Trinkwasserinstallation in den letzten Wochen regelmäßig gespült worden. Daher ist vor Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallationen öffentlicher Einrichtungen auf eine regelkonforme und ausreichende Spülung zu achten.
Das entsprechende Schreiben des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg finden Sie anbei.
Trinkwasserüberwachung; aktuelle Hinweise während des Corona-Geschehens
Die Regionalnetze Linzgau als ihr Strom u. Wassernetzbetreiber möchten insbesondere unsere Bauherren darüber informieren, das bei ungünstiger Witterung (Bodenfrost) bzw. ab Temperaturen unter 7° Celsius aus technischen Gründen keine Neuverlegung von Hausanschlüssen erfolgen kann.
Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir im Zeitraum von KW 51/2020 bis KW 7/2021 keine Hausanschlüsse ausführen.
Wir hoffen auf ihr Verständnis.
Ihre Regionalnetze Linzgau GmbH
Schieberwartung und Rohrnetzspülungen sind vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung der hohen Qualität des Lebensmittels Nummer 1 „Trinkwasser“. Die natürlichen und für die Gesundheit unbedenklichen Wasserinhaltsstoffe wie Eisen und Mangan lagern sich über Jahre in den Rohrleitungen und Schiebern ab. Diese sind regelmäßig zu entfernen, um das Rohrnetz zu erhalten und unkontrollierten Trübungen des Trinkwassers vorzubeugen. Es werden keine chemischen Zusätze verwendet.
Während der Spülungen kann es zu Versorgungsausfällen, Druckschwankungen und vorübergehender Trübung des Trinkwassers kommen.
Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich.
Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen. Um Druckmangel zu vermeiden, auch sollte der Hauswasserfilter nach den Rohrnetzspülungen überprüft und wenn erforderlich gereinigt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der 07552 251791 zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Ihre Regionalnetze Linzgau GmbH
Sehr geehrter Kunde,
aufgrund des deutschen Eichgesetzes wird Ihr Wasserzähler routinemäßig alle 6 Jahre gewechselt.
Der Ausbau des alten Wasserzählers und der Einbau des neuen Wasserzählers sind für unsere Kunden mit keinen Kosten verbunden.
Damit der Wasserzählerwechsel zügig erfolgen kann, bitten wir Sie Ihren Wasserzähler jederzeit zugänglich zu halten. Dies ist auch insbesondere bei Schäden in der Wasserverbrauchsanlage sehr wichtig, da sich im Bereich des Wasserzählers die Absperreinrichtungen für die Wasserverbrauchsanlage befinden. Diese sollten ebenfalls, auch in Ihrem eigenen Interesse, jederzeit ungehindert zugänglich sein.
Achten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse auf folgendes:
- Veranlassen Sie, dass eine von Ihnen berechtigte Person bei dem Zählerwechsel anwesend ist, sofern Sie verhindert sein sollten.
- Vergewissern Sie sich, dass der abgelesene Zählerstand richtig ist und bestätigen Sie durch eine Unterschrift auf dem Wasserzählerwechselbeleg.
- Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle).
Die oben genannten Punkte dienen Ihrer und unserer Sicherheit, da es bei Schäden an Ihrer Wasserverbrauchsanlage wichtig ist schnell die Wasserversorgung an dem Wasserzähler abstellen zu können.
Mit den Arbeiten ist ein ortsansässiges Installteurunternehmen beauftragt. Der Monteur des beauftragen Unternehmens kann sich ausweisen.
Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Ihre
Regionalnetze Linzgau GmbH
Eingefrorene Wasserleitungen, Frostschäden an Ventilen und Wasserzählern – das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu erheblichen Kosten führen. Sie können Frostschäden jedoch vermeiden, indem Sie rechtzeitig mit einfachen Mitteln Vorsorge treffen.
Mit unseren Tipps bringen Sie Ihre häusliche Trinkwasserinstallation sicher durch den Winter:
- Mit Eintritt der kalten Jahreszeit sollten in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen die Türen und Fenster geschlossen werden.
- Sperren Sie Wasserleitungen im Außenbereich (z.B. Garten) sowie in unbeheizten Gebäuden (z.B. Garage) ab. Entleeren Sie die Leitungen vollständig bis zur entsprechenden Absperrarmatur und lassen Sie das Entleerungsventil (Wasserhahn) geöffnet.
- Halten Sie Außentüren und Fenster von unbeheizten Räumen (z.B. Keller, Dachboden) geschlossen, um Luftdurchzug und Minustemperaturen zu vermeiden.
- Umwickeln Sie besonders frostgefährdete Leitungsteile, wie beispielsweise Ventile, Wasserzähler und Wasserleitungen an Außenwänden, mit Isoliermaterial. Hierzu eignen sich am besten Styropor, Schaumstoff, Pappe, Stroh, Säcke, Textilien oder Holzwolle. Auch im Baumarkt gibt es Isoliermaterial. Die Dämmstoffe sind unbedingt trocken zu halten.
- Heizungen am besten nie ganz ausschalten. Temperaturen im Keller und Wohnräumen über dem Gefrierpunkt von Null Grad Celsius halten.
- Bitte beachten Sie bei allen Maßnahmen, dass der Wasserzähler zur Ablesung frei zugänglich bleibt.
Falls dennoch einmal Wasserleitungen eingefroren sind, sollten diese sicherheitshalber, um größere Schäden abzuwenden, von einem Installateur-Fachbetrieb aufgetaut werden. Auf keinen Fall sollten Sie Leitungen mit Heizstrahlern, Heißluftgeräten oder offenem Feuer enteisen, hier drohen Brandschäden!
Eingefrorene Wasserzähler können hingegen nicht wieder unbeschadet aufgetaut werden. Das Eis zerstört die Messgeräte so, dass diese unbrauchbar werden. Frostschäden an Hausanschlussleitungen und Wasserzähler beseitigen die Regionalnetze Linzgau.
Eine Schadensmeldungen erfolgt unter der Telefon-Nr. 0800 8863001.
Wenn es zu einem Frostschaden kommt, gehen die Kosten zu Lasten des Wasserabnehmers.Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer im eigenen Interesse darauf zu achten, dass die Wasserleitungen und Wasserzähler ausreichend geschützt sind.
Darf die Hausanschlussleitung als Potentialausgleich (Erdung) genutzt werden?
In früheren Jahren wurden metallene Wasserleitungen häufig als Erder für Elektro-, Antennen- und/oder Blitzschutzanlagen in Gebäuden genutzt. Seit dem 1. Oktober 1990 ist dieses Erdungsprinzip nach den geltenden VDEBestimmungen nicht mehr zulässig.
Neue Gebäude:
In neuen Gebäuden müssen nach DIN Fundamenterder bei der Errichtung eingebaut werden, die für Erdung und Potentialausgleich Verwendung finden.
Bestehende Gebäude:
Bei Erneuerung von Hausanschlussleitungen wird die bisherige metallene Rohrleitung durch eine heute gebräuchliche Kunststoffleitung ersetzt. Durch den Einbau der Kunststoffleitung wird eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen unterbrochen. Es ist deshalb erforderlich, eine hauseigene Erdungsanlage zu errichten und diese mit allen metallenen Rohrleitungen des Hauses und dem Schutzerder zu verbinden
(Potentialausgleich gem. DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540).
Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme für Ihre elektrische Anlagen ist nur gewährleistet, wenn die Elektroinstallation nach den heutigen Vorschriften ausgeführt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann bei einem Fehler
in der Installation oder durch ein schadhaftes Gerät eine lebensgefährliche Berührungsspannung auftreten.
Da den Regionalnetzen Linzgau GmbH der Zustand Ihrer Anlagen nicht bekannt ist, empfehlen wir Ihnen, sich vorsorglich von einem Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl beraten zu lassen. Achten Sie darauf, dass dieser einen
Installateurausweis besitzt, der von einem Energieversorgungsunternehmen ausgestellt ist. Falls erforderlich, beauftragen Sie diesen Elektrofachbetrieb, Ihre Anlagen auf den neuesten technischen Stand zu bringen
(z. B. durch Einbringen eines Tiefenerders oder einer Potentialausgleichsschiene).
Bitte beachten Sie:
Treten aufgrund von Arbeiten an unserem Leitungsnetz Sach- und/oder Personenschäden auf, welche durch mangelnde Erdung Ihrer elektrischen Hausanlage verursacht wurden, übernehmen wir keine Haftung.
Grundanforderungen
Gas- und Wasserdichtheit der eingebauten Hauseinführung
Anforderungen:
Hauseinführungen sind gas- und wasserdicht auszuführen. Dies gilt als erfüllt wenn die Leckrate des Ringraums zwischen Festpunkt und Kernbohrung bzw. Mantelrohr und Medienrohr der nach Herstellerangaben eingebauten Hauseinführung bei einem Druck von 1 bar einen Wert von 1 dm 3/h nicht überschreitet.
Ausziehsicherheit
Anforderungen:
Gas-Hauseinführungssysteme müssen eine von der Hausanschlussleitung übertragene Zugkraft von 30 kN ohne Lageänderung der Hauseinführung sicher auf das Gebäude ableiten können.
Thermische Belastbarkeit
Anforderung:
Die Hauseinführung muss bei der thermischen Prüfung (Prüftemperatur 650°C) während einer Beharrungszeit von 30 Minuten dicht sein. Dies ist erfüllt, wenn die medienführenden Teile der HEK bei einem Prüfdruck von 5 bar dicht sind und ferner die Abdichtung des Gesamtsystems von der Gebäudeaußen zur Gebäudeinnenseite bei einem Prüfdruck von 0,1 bar sichergestellt ist. Als dicht gilt, wenn die jeweilige Leckrate einen Wert von150 dm3/h nicht überschreitet.
Soweit die Einhaltung des beschriebenen Schutzziele nach Prüfung und Bewertung des Systems durch das Prüflaboratorium bestätigt wird, kann bei Hauseinführungen nach 3.1.1 und 3.1.2 auf die Prüfung der Thermische Belastbarkeit verzichtet werden.
Anforderungen an die Einführungen von Stromnetzanschlüssen
VDE FNN
Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz VOB Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Kabelleitungstiefbauarbeiten
- DIN 18322
Ausgabe Oktober 2006
In letzter Zeit häufen sich die Fragen der Bauherren und Baufirmen sowie auch der Architekten, welche Gebäudeeinführungen zulässig sind und welche nicht eingebaut werden dürfen.
Grundsätzlich gelten für Gas und Wasserdurchführungen die Technische Regeln VP 601, G459-1, W 400.
Für Strom gilt die DIN 18322 VOB Teil C ATV für Kabelleitungstiefbauarbeiten.
Wir, die Regionalnetze Linzgau GmbH als zuständiger Netzbetreiber akzeptieren alle mit Prüfzeichen zugelassenen Mauerdurchführungen. Jedoch sollten die Anforderungen mit anderen Netzbetreibern abgestimmt werden.
Prüfungsanforderungen Gas und Wasser gem. DVGW VP 601
Grundanforderungen
Gas- und Wasserdichtheit der eingebauten Hauseinführung
Anforderungen:
Hauseinführungen sind gas- und anasserdicht auszuführen. Dies gilt als erfüllt, wenn die Leckrate des Ringraums zwischen Festpunkt und Kernbohrung bzw. Mantelrohr und Medienrohr der nach Herstellerangaben eingebauten Hauseinführung bei einem Druck von 1 bar einen Wert von 1 dm 3/h nicht überschreitet.
Ausziehsicherheit
Anforderungen:
Gas-Hauseinführungssysteme müssen eine von der Hausanschlussleitung übertragene Zugkraft von 30 kN ohne Lageänderung der Hauseinführung sicher auf das Gebäude ableiten können.
Thermische Belastbarkeit
Anforderung:
Die Hauseinführung muss bei der thermischen Prüfung (Prüftemperatur 650°C) während einer Beharrungszeit von 30 Minuten dicht sein. Dies ist erfüllt, wenn die medienführenden Teile der HEK bei einem Prüfdruck von 5 bar dicht sind und ferner die Abdichtung des Gesamtsystems von der Gebäudeaußen zur Gebäudeinnenseite bei einem Prüfdruck von 0,1 bar sichergestellt ist. Als dicht gilt, wenn die jeweilige Leckrate einen Wert von150 dm3/h nicht überschreitet.
Soweit die Einhaltung des beschriebenen Schutzziele nach Prüfung und Bewertung des Systems durch das Prüflaboratorium bestätigt wird, kann bei Hauseinführungen nach 3.1.1 und 3.1.2 auf die Prüfung der Thermischen Belastbarkeit verzichtet werden.
Anforderungen an die Einführungen von Stromnetzanschlüssen
VDE FNN
Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz VOB Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Kabelleitungstiefbauarbeiten
- DIN 18322 Ausgabe Oktober 2006
Sehr geehrte Kunden,
da sich in letzter Zeit, die unzulässigen Überbauungen von Hausanschlussleitungen häufen, möchten wir Sie informieren, dass Hausanschlussleitungen nicht überbaut werden dürfen.
Beim Neubau des Hauses sollten Sie uns Ihre Planung mitteilen, damit wir gemeinsam die Trasse für Ihren Hausanschluss festlegen können. Bitte denken Sie, deshalb nicht nur bei einem Neubauvorhaben uns als Ihren Versorger für Wasser und Strom zu kontaktieren, sondern auch bei der Veränderung oder Umgestaltung ihres Grundstücks.
Eine Gartenmauer, der Bau eines Holzlagers oder eine Terrasse, selbst das Pflanzen eines tief verwurzelten Baumes können Probleme verursachen. Abhilfe kann man z.B. durch die Sicherung der Leitung mit Schutzrohren schaffen, oder andere Bepflanzungen wählen.
Häuser werden über unterirdische Leitungen mit Trinkwasser und Energie versorgt, diese Leitungen
müssen zugänglich sein.
Sollte sich eine Überbauung nicht vermeiden lassen, kann die Hausanschlussleitung auf Kosten des Verursachers umgelegt werden.
Eine Nichtbeachtung dieser Regelung führt immer zum Ausschluss der Haftung des Versorgers. Die Haftung obliegt dann dem Grundstückseigentümer. Eine eventuelle Reparatur der Leitung erfolgt auf Kosten des Grundstückseigentümers.
Achten Sie bitte auch in Ihrem Interesse auf folgendes:
Die Trasse der Hausanschlussleitung bis zur Hauptabsperreinrichtung wird entsprechend DVGW Arbeitsblatt W 404 bzw. DIN 1988 von den Regionalnetzen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers festgelegt. Besonderheiten bei der Gebäudeeinführung (wasserdichte Wanne o. ä.) sind den Regionalnetzen Linzgau GmbH mitzuteilen.
Die Trasse der Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig auf kürzestem Weg zum Gebäude führen.
Die Trasse darf nicht überbaut werden und ist auf Dauer zugänglich zu halten
Die Trasse muss auf einem beidseitigen Abstand zur Leitung von 2 m von tiefwurzelnden Pflanzungen (Bäume, Sträucher) freigehalten werden. Eine kostenpflichtige Entfernung der Bepflanzung ist zulässig.
Vielen Dank für die Beachtung der Hinweise.
Ihre
Regionalnetze Linzgau GmbH